Landesförderprogramm „Regionale Kulturpolitik NRW“
Sehr geehrte Künstlerinnen und Künstler,
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder der Kooperationsrunde Kultur,
sie planen ein vernetztes Kunst- oder Kulturprojekt mit weiteren Kooperationspartnern und sind auf der Suche nach finanzieller Unterstützung für Ihr Vorhaben?
Gerne möchten wir Sie auf den Stichtag zur Einreichung Ihrer Projektideen im Rahmen des Landesförderprogramms „Regionale Kulturpolitik NRW“ hinweisen: 30. September 2019
Wir freuen uns über Ihre Weiterleitung unseres Aufrufs über Ihre Verteiler.
Durch Kooperation zum Ziel:
Die „Regionale Kulturpolitik NRW“ (RKP) hat bundesweit ein Alleinstellungsmerkmal. Das Programm setzt sich seit über 20 Jahren zum Ziel, die regionale Vernetzung im Kulturbereich zu unterstützen, um die Kulturentwicklung in den zehn Kulturregionen Nordrhein-Westfalens nachhaltig zu stärken:
Bergisches Land, Hellweg, Münsterland, Niederrhein, Ostwestfalen-Lippe, Region Aachen, Rheinschiene, Ruhrgebiet, Sauerland und Südwestfalen. Dabei sollen die Kommunikation und Kooperation zwischen Kulturschaffenden und den Kulturverantwortlichen in Regionen und Land initiiert und intensiviert sowie neue Impulse für die Kulturarbeit in der Fläche gegeben werden. Kultur wird hier auch mit ihren Schnittstellen zu anderen Politik- und Aufgabenbereichen wie z. B. Stadtentwicklung und Tourismus wahrgenommen.
Folgende zentrale Kriterien sollte Ihr Projekt erfüllen:
– Kooperation und Vernetzung: mindestens drei Partner aus mindestens zwei Städten/Gemeinden entwickeln ein Projekt und führen es gemeinsam durch.
– Alle Projektpartner wirken gleichberechtigt an der inhaltlichen Projektentwicklung mit.
– Marketingmaßnahmen müssen ein erkennbarer Bestandteil des Projekts sein. Jeder Partner beteiligt sich an den Marketingmaßnahmen für das Projekt.
– Weitere Partner sind gewünscht, die Ressourcen zur Projektumsetzung einbringen.
– Bei der Förderung eines Netzwerks sind die Anforderungen an die Kooperationsqualität besonders hoch.
– Ein regionaler Bezug muss gegeben sein.
– Kooperationsprojekte mit besonders hoher künstlerischer bzw. kulturfachlicher Qualität und Innovationscharakter werden bevorzugt berücksichtigt.
Wer ist antragsberechtigt?
Einen Antrag auf Förderung können sowohl Kommunen als auch Vereine, Unternehmen oder Einzelpersonen einreichen, die mit einem Projekt das Kunst- und Kulturangebot die jeweilige Kulturregion bereichern oder weiter qualifizieren möchten.
In der Regel kann eine Landesförderung bis maximal 50 % beantragt werden. Rechtzeitig vor der ONLINE-Antragstellung (Frist 30.9. jeden Jahres) muss mindestens eine Beratung durch das regionale Koordinierungsbüro in Anspruch genommen. Nehmen Sie daher gerne kurzfristig Kontakt zu uns auf.
Unser Service für Sie:
Das Kulturbüro des Region Köln/Bonn e.V. berät und begleitet Sie für die Kulturregion Rheinschiene bei Ihrer Projektidee bis zur Antragstellung und unterstützt Sie gerne bei der Suche nach weiteren Projektpartnern – spartenübergreifend und auch überregional.
Detaillierte Informationen über das Förderprogramm sowie die Antragsmodalitäten erhalten Sie unter: