Corona-Sofortprogramm des Landes NRW für professionelle Künstler/-innen
20.03.2020
Landesregierung beschließt Soforthilfe für Kultur- und Weiterbildungseinrichtungen
Ministerin Pfeiffer-Poensgen und Staatssekretär Kaiser: Corona-Pandemie darf nicht zur Krise der Kultur und der Weiterbildungslandschaft werden.
Durch die flächendeckende Schließung von öffentlichen und privaten Einrichtungen sowie die Absage sämtlicher Veranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie zunächst bis zum Ende der Osterferien, geraten derzeit zahlreiche Initiativen, Einrichtungen und Freiberufler in der Kultur, aber auch im Bereich der Weiterbildung in große, teilweise sogar existenzbedrohende Finanzprobleme. Um den Betroffenen unverzüglich zu helfen und Liquiditätsengpässe zu vermeiden, hat die Landesregierung eine konkrete Soforthilfe für Kultur und Weiterbildung beschlossen.
„Kleinere private Einrichtungen, aber gerade auch Freiberufler sind am schnellsten von den finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise betroffen. Deshalb haben wir mit Hochdruck erste Sofortmaßnahmen erarbeitet, um den Betroffenen schnell, unbürokratisch und wirksam zu helfen, durch diese schwere Zeit zu kommen. Wir wollen verhindern, dass die Corona-Pandemie zur Krise der Kultur und der Weiterbildungslandschaft wird“, sagt Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
Bereits gestern hat die Landesregierung einen umfassenden Rettungsschirm für die direkten und indirekten Folgen der Corona-Pandemie in Nordrhein-Westfalen in Höhe von 25 Milliarden Euro aufgelegt, auch die Bundesregierung arbeitet an breit angelegten Unterstützungsprogrammen. Ergänzend sieht das Ministerium für Kultur und Wissenschaft kurzfristige, auf die akuten Bedürfnisse der Akteure zugeschnittene Soforthilfen und weitere Maßnahmen vor:
Kultur
Mit einer Soforthilfe in Höhe von zunächst fünf Millionen Euro unterstützt die Landesregierung freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten. Sie erhalten eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro. Die Soforthilfe kann mittels eines einfachen Formulars bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden und muss später nicht zurückgezahlt werden.
„Freischaffende Künstlerinnen und Künstler verfügen meist nur über geringe Rücklagen. Wenn Aufführungen, Gigs und Veranstaltungen massenweise wegfallen, geraten sie daher schnell in dramatische Geldnot. Die Soforthilfe verschafft ihnen schnell und unbürokratisch einen finanziellen Puffer, um die Zeit bis zum Anlaufen der großen Rettungsschirme in Land und Bund bestmöglich zu überbrücken“, sagt Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
Daneben schaffen zusätzliche Anpassungen im regulären Förderverfahren Sicherheit für die Kultureinrichtungen und -akteure. Grundsätzlich gilt dabei: Bereits bewilligte bzw. derzeit noch in Prüfung befindliche Förderungen in Höhe von mehr als 120 Millionen Euro werden in jedem Falle ausgezahlt – auch dann, wenn die Veranstaltungen und Projekte wegen Corona abgesagt oder verschoben werden müssen.
Zusätzliche Ausnahmeregelungen sollen Veranstalter und Einrichtungen finanziell wie zeitlich entlasten: So können etwa Ausfallkosten, die durch Absagen entstehen, als zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen der Förderungen anerkannt werden sowie die üblicherweise bei der Verwendung von Fördermittel geltenden zwei-Monats-Fristen gelockert werden.
Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie unter https://www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus.
Weiterbildung und politische Bildung.
Auch im Bereich der gemeinwohlorientierten Weiterbildung und politischen Bildung plant die Landesregierung, die bereits bewilligten gesetzlichen Fördermittel in Höhe von ebenfalls rund 120 Millionen Euro fortlaufend und beschleunigt auszuzahlen, auch wenn Bildungsveranstaltungen wegen der Corona-Pandemie derzeit nicht durchgeführt werden können. Dadurch soll das Risiko verringert werden, dass die Einrichtungen in akute Liquiditätsprobleme kommen.
Außerdem arbeitet das Ministerium an einem Hilfsprogramm für die Einrichtungen, um vor allem die fehlenden Einnahmen durch den Wegfall von Kursgebühren oder Teilnehmerbeiträgen auszugleichen, die im Bereich der gemeinwohlorientierten Weiterbildung etwa ein Drittel der regelmäßigen Einnahmen ausmachen.
„Weiterbildungseinrichtungen sind Orte der Bildung, der Begegnung und des Austauschs. Mit ihrem breiten Angebot leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag zum lebenslangen Lernen und für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Wir werden alles daransetzen, die Einrichtungen zu unterstützen und sie vor einer existenziellen wirtschaftlichen Krise zu bewahren“, sagt Klaus Kaiser, Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium für Kultur und Wissenschaft.
Zur konkreten Ausgestaltung der weiteren finanziellen Unterstützung für die Weiterbildungslandschaft befindet sich das Ministerium für Kultur und Wissenschaft derzeit in Gesprächen innerhalb der Landesregierung und mit den Bezirksregierungen.
In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 460 Weiterbildungseinrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft. Dazu gehören unter anderem rund 130 kommunal getragene Volkshochschulen, rund 170 Einrichtungen der Weiterbildung in anderer Trägerschaft, 116 Einrichtungen der Familienbildung und 45 Einrichtungen der politischen Bildung. Sie bieten jährlich circa 250.000 Bildungsveranstaltungen an.
Antragsformular
Anmerkung der Redaktion: Bitte stellen Sie nur dann einen Antrag, wenn Sie ein professioneller Künstler sind und bereits in die Künstlersozialkasse einzahlen, damit die bearbeitenden Stellen nicht mit der Bearbeitung unberechtigter Anträge unnötig belastet werden.